Städte: Unterschied zwischen den Versionen

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Jeder Gildenleiter und jeder seiner Stellvertreter kann im Rathaus der Hauptstadt für 200.000 Gold eine Siedlung erschließen, sofern die Gilde mindestens 15 Mitglieder besitzt und seit mindestens einem Monat besteht. Es können auch weitere Siedlungen gegründet werden. Hierbei gelten folgende Voraussetzungen: Die erste Siedlung muss seit mindestens zwei Monaten bestehen und die Gilde 30 Mitglieder besitzen. Die Kosten bleiben gleich. Für die dritte Siedlung gilt: Die zweite Siedlung muss seit drei Monaten bestehen und die Gilde 45 Mitglieder besitzen. Auch hier bleiben die Kosten gleich. Ab der vierten Siedlung sind die täglichen [[Erhaltungskosten]] höher.
  
 
Siedlungen können nur im Abstand von mindestens fünf Feldern zu anderen Siedlungen und Städten gebaut werden. Zur Hauptstadt ist ein Mindestabstand von acht Feldern notwendig. Dabei sollte beachtet werden, nicht das Jagdgebiet anderer Gilden zu bebauen oder durch die Sicherheitszonen der eigenen Siedlung einzuschränken.
 
Siedlungen können nur im Abstand von mindestens fünf Feldern zu anderen Siedlungen und Städten gebaut werden. Zur Hauptstadt ist ein Mindestabstand von acht Feldern notwendig. Dabei sollte beachtet werden, nicht das Jagdgebiet anderer Gilden zu bebauen oder durch die Sicherheitszonen der eigenen Siedlung einzuschränken.
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Um eine Siedlung zu erhalten, muss sie mindestens 5 Bewohner haben. Wenn die Bedingung nicht mehr erfüllt ist, erhält man 14 Tage lang Benachrichtigungen über den Umstand. Anschließend wird die Siedlung aufgelöst. Bei einer Auflösung sollte die Gildenleitung den Lagerinhalt bekommen.
  
 
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Aktuelle Version vom 27. August 2022, 15:30 Uhr

Eine Siedlung kann durch den Erwerb des Stadtrechts zu einer anerkannten Stadt aufsteigen.

Städte sind als Treffpunkt von Abenteurern, Handelszentren und Hochburgen für Kultur und Wissenschaft der Hauptort des Lebens für viele Bewohner Evergores. Junge Abenteurer starten unter dem Schutz der Stadt um dort ihre erste Ausrüstung zu erstehen und Erfahrung in Duellen zu sammeln. Doch auch erfahrenere Krieger kehren hinter ihre Mauern zurück, um sich handwerklich zu betätigen, mit Händlern um ihre Schätze zu feilschen oder einfach nur, um in ein weiches Bett zurück zu kehren.

Hauptstadt und Gildenstädte

Es gibt prinzipiell zwei Arten von Städten innerhalb der Welten Evergores. In jeder Welt markiert eine Hauptstadt das Zentrum des Landes. Sie wird unabhängig von allen Charakteren und Gilden der Welten regiert und besitzt nur eine definierte Zahl an Gebäuden. Das Auktionshaus, die Akademie und der Marktplatz befinden sich auf Stufe V; die Taverne ist bis zur Stufe III ausgebaut und der Tempel, das Wachhaus und sämtliche Handwerksgebäude wurden nur auf Stufe I errichtet. Dafür bietet jedes Handwerksgebäude Platz für 250 Arbeiter und jede Dienstleistung hat 500 Arbeitsstellen. Die Löhne für Dienstleistungen betragen 50 Gold, eine Handwerksschicht kostet 25 Gold, die Gebühren für Akademie und Taverne sind maximal und im Auktionshaus betragen sie 50 Gold.


Im Gegensatz dazu können Gilden eigene Siedlungen gründen und für diese auch das Stadtrecht erwerben. Stadtbesitzer und ggf. deren Stadträte können dort alle Einstellungen selbst treffen und jegliche Gebäude bis zur Stufe V bauen.

Stadtinformationen

Meist wird an jedem Tor der Stadt oder Siedlung eine Tafel aufgestellt mit den grundlegenden Informationen darüber. Mancherorts wird diese Aufgabe auch von den Wachmännern oder anderen Medien übernommen. Hier findet man die grundlegenden Daten der Stadt, bzw. Siedlung.

Siedlungen

Jeder Gildenleiter und jeder seiner Stellvertreter kann im Rathaus der Hauptstadt für 200.000 Gold eine Siedlung erschließen, sofern die Gilde mindestens 15 Mitglieder besitzt und seit mindestens einem Monat besteht. Es können auch weitere Siedlungen gegründet werden. Hierbei gelten folgende Voraussetzungen: Die erste Siedlung muss seit mindestens zwei Monaten bestehen und die Gilde 30 Mitglieder besitzen. Die Kosten bleiben gleich. Für die dritte Siedlung gilt: Die zweite Siedlung muss seit drei Monaten bestehen und die Gilde 45 Mitglieder besitzen. Auch hier bleiben die Kosten gleich. Ab der vierten Siedlung sind die täglichen Erhaltungskosten höher.

Siedlungen können nur im Abstand von mindestens fünf Feldern zu anderen Siedlungen und Städten gebaut werden. Zur Hauptstadt ist ein Mindestabstand von acht Feldern notwendig. Dabei sollte beachtet werden, nicht das Jagdgebiet anderer Gilden zu bebauen oder durch die Sicherheitszonen der eigenen Siedlung einzuschränken.

Achtung: Da in der großen Bebauungsphase Dunladans noch geringere Mindestabstände galten, liegen die Siedlungen und Städte dort noch dichter beieinander.

Jede Siedlung gewährt ihrem Besitzer außerdem die Möglichkeit, bis zu fünfzehn Gilden in den Stadtrat einzuberufen.

Eine Siedlungsgründung verursacht tägliche Erhaltungskosten in Höhe von 2.000 Gold.
Die täglichen Erhaltungskosten für eine Siedlung/Stadt werden aus der Stadtkasse entnommen. Sollte die Stadtkasse leer sein und die Siedlung/Stadt Gebäude haben, erhalten diese deutlichen Schaden und können auf diese Weise sogar komplett zerfallen. Falls die Stadtkasse leer ist und die Siedlung/Stadt keine Gebäude (mehr) hat, wird das Gold aus der Gildenkasse der Besitzergilde abgebucht. Sollte auch diese leer sein, wird das Gold aus den Bankfächern der Gildenmitglieder abgezogen. Hierbei ist die Zusammensetzung gestaffelt: Der Gildenleiter zahlt am meisten, Stellvertreter etwas weniger und Gildenmitglieder noch einmal weniger. Stadträte sind davon nicht betroffen.

Eine Siedlung/Stadt ohne Gebäude wird nach 14 Tagen zur Geisterstadt, wenn sie mindestens einen Monat existierte. Nach 7 Tagen wird die Geisterstadt gelöscht. Das heißt, dass man innerhalb der ersten sechs Wochen nach Siedlungsgründung das erste Gebäude errichten sollte, sonst verliert man die Siedlung wieder.

Um eine Siedlung zu erhalten, muss sie mindestens 5 Bewohner haben. Wenn die Bedingung nicht mehr erfüllt ist, erhält man 14 Tage lang Benachrichtigungen über den Umstand. Anschließend wird die Siedlung aufgelöst. Bei einer Auflösung sollte die Gildenleitung den Lagerinhalt bekommen.

Stadtrecht

Die Bezeichnung "Siedlung" oder "Stadt" weist auf die rechtliche Stellung innerhalb des Landes hin. Nur mit dem Stadtrecht ist es erlaubt, Gebäude der Kategorie Kultur & Wirtschaft auf die Stufen III bis V auszubauen. Eine Gilde kann für ihre Siedlung frühestens 28 Tage nach der Siedlungsgründung das Stadtrecht erwerben. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Gebäudezahl: mindestens 15 Gebäude; auch Kulturgebäude zählen unabhängig der Ausbaustufe nur als ein Gebäude. Die 15 Gebäude unterliegen einer gewissen Zusammenstellung. Benötigt werden fünf Gebäude aus dem Bereich Wirtschaft & Kultur und zehn andere Gebäude.
  • Bewohner: mindestens 40 Bewohner aus der Besitzergilde, allen Stadtratsgilden mit Amtssitz sowie allen Stadtbewohnern.

Das Stadtrecht muss vom Gildenleiter oder einem seiner Stellvertreter im Rathaus der Hauptstadt für eine Gebühr von 400.000 Gold erworben werden.

Das Stadtrecht bietet folgende Vorteile:

Der Erwerb des Stadtrecht verursacht tägliche Erhaltungskosten in Höhe von 5.000 Gold.

Gebäudezahl

Jede Stadt besteht aus verschiedenen Gebäuden. Diese unterteilen sich auf die Kategorien Kultur & Wirtschaft, Förderungsgebäude, Verarbeitungsgebäude, und Produktionsgebäude. Während Erstere für den Alltag in der Stadt unerlässlich sind, werden die übrigen drei Kategorien lediglich für das Handwerk benötigt. In einer Übersichtstabelle sind zudem alle Handwerks-, sowie die essentiellen Kulturgebäude aufgelistet, gemeinsam mit den Kosten für deren Leistungen oder Arbeitsschichten und den für Besucher freien Arbeitsplätzen. Obwohl die Berufe Wachdienst und Konstruktion keinem einzelnen Gebäude zugeordnet werden, sind auch sie hier aufgelistet. Zu beachten ist, dass nur jene Handwerksgebäude angezeigt werden, die Besuchern Plätze bieten können. Die Gesamtzahl der Gebäude ist ebenfalls angegeben.

Stadtbewohner

Die Anzahl der Bewohner in einer Siedlung oder einer Stadt wird ebenfalls angegeben und berechnet sich aus den Mitgliedern der Stadtbesitzergilde, den Mitgliedern der Stadtratsgilden, die ihren Amtssitz in jener Stadt eingetragen haben, sowie all jenen Charakteren, die sich als Stadtbewohner eingeschrieben haben. Ist die Gilde eines Charakters in einer Stadt Stadtrat oder Besitzer, er trägt jedoch eine andere Heimatstadt ein, so wird er nur in letzterer gezählt.

Eine bestimmte Anzahl Stadtbewohner ist Voraussetzung für den Erberb des Stadtrechts, zudem ist sie indirekt ein Merkmal für die Größe, jedoch nicht zwingend für Aktivität innerhalb der Stadt.

Stadtbesitzer und Stadtrat

Die Gilde der Stadtbesitzer genießt sämtliche Rechte innerhalb der Stadt. Für sie sind alle Leistungen der Kulturgebäude, sowie die Schichten in den Handwerksgebäuden kostenfrei (ausgenommen sind die Mahlzeiten in der Taverne und Unterricht in der Akademie, für die man lediglich eine Ermäßigung bis zu den Mindestkosten bekommt; sowie die Kosten für Tempel, Heiler, Bankfach und Marktplatz), sie erhalten dafür aber auch keine Entlohnung für Schichten in der Kategorie Dienstleistung. Zudem haben sie Zugriff auf das Stadtlager und die Stadtkasse. Ihre Leiter können sämtliche Einstellungen der Stadt und ihre Darstellung verändern und andere Gilden zum Stadtrat erklären.


Die Rechte eines Stadtrates werden von den Stadtbesitzern geregelt. Sie können ebenso wie sie Zugriff auf die Stadteinstellungen (ausgenommen dem Einstellen von Stadträten) und das Stadtlager erhalten. In jedem Fall aber zahlen ihre Mitglieder ebenfalls keine Gebühren innerhalb der Stadt und sie erhalten keinen Lohn für Wachdienst und Konstruktion. Eine Stadt kann maximal 15 Stadträte haben.

aktive Charaktere

Wer sich in der Stadt ein wenig umschaut, wird auch automatisch sehen, welche anderen Charaktere zur Zeit aktiv innerhalb ihrer Mauern unterwegs sind.

Darstellung

Darüber hinaus kann jede Stadt diese Informationen nach Belieben durch eine Darstellung erweitern. Während einige Städte dort Nachrichten oder Bekanntmachungen aushängen, dichten Schriftsteller andernorts ausführliche Beschreibungen der Stadt und ihrer Umgebung.

Übersicht der Städte Evergores

Hier finden sich mehrere, leider noch nicht komplett vollständige, Auflistungen der Städte in den Welten Evergores.

Verzeichnis der Städte Ankradors

Verzeichnis der Städte Bandrakons

Verzeichnis der Städte Dunladans

Verzeichnis der Städte Endurias'