Amtssitz

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Eine Gilde kann in mehreren Städten sein und auch mehrere Städte besitzen. Jedoch zählen die Mitglieder nur in einer Stadt als Stadtbewohner und somit für die Voraussetzungen zum Stadtrecht.

Die Auswahl, bei welcher Stadt die Mitglieder zählen sollen, ist über den Amtssitz möglich. Die Auswahl ist für Gildenleiter und die Stellvertreter in den Gildeneinstellungen möglich. Diese sind auf der Seite "Gildendarstellung der Gilde bearbeiten" zu finden.