Gruenthal Amtssitz: Unterschied zwischen den Versionen

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Als [[Amtssitz]] bezeichnet man in der freien Handelsrepublik [[Gruenthal]] eine Stadt, ein Dorf, eine Siedlung, eine Burg oder ein Fort, die/ das einem [[Verwaltungsherr|Verwaltungsherrn]] dazu dient, über eine Region zu herrschen.
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Als [[Gruenthal_Amtssitz|Amtssitz]] bezeichnet man in der freien Handelsrepublik [[Gruenthal]] eine Stadt, ein Dorf, eine Siedlung, eine Burg oder ein Fort, die/ das einem [[Verwaltungsherr|Verwaltungsherrn]] dazu dient, über eine Region zu herrschen.

Aktuelle Version vom 26. Juli 2016, 16:34 Uhr

Als Amtssitz bezeichnet man in der freien Handelsrepublik Gruenthal eine Stadt, ein Dorf, eine Siedlung, eine Burg oder ein Fort, die/ das einem Verwaltungsherrn dazu dient, über eine Region zu herrschen.