Stadtrat

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Mitglieder von Gilden, die sich im Stadtrat einer Stadt oder Siedlung befinden, genießen das Recht völlig gebührenfrei alle Arbeitsplätze und Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Eine Gilde im Stadtrat kann, sofern die Stadtbesitzergilde dies erlaubt, die selben Einstellungsmöglichkeiten über die Gildenstadt haben, wie die Stadtbesitzergilde selbst.

Die Stadtbesitzergilde kann allen Stadträten tägliche Steuern auferlegen, die dem Erhalt der Stadt dienen. Die Steuern müssen nach jeder Änderung akzeptiert werden und werden anschließend täglich um Mitternacht automatisch abgebucht.

Es können maximal 15 Stadtratsgilden pro Stadt eingestellt werden.