Städte

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Eine Siedlung kann durch den Erwerb des Stadtrechts zu einer anerkannten Stadt aufsteigen.

Städte sind als Treffpunkt von Abenteurern, Handelszentren und Hochburgen für Kultur und Wissenschaft der Hauptort des Lebens für viele Bewohner Evergores. Junge Abenteurer starten unter dem Schutz der Stadt um dort ihre erste Ausrüstung zu erstehen und Erfahrung in Duellen zu sammeln. Doch auch erfahrenere Krieger kehren hinter ihre Mauern zurück, um sich handwerklich zu betätigen, mit Händlern um ihre Schätze zu feilschen oder einfach nur, um in ein weiches Bett zurück zu kehren.

Hauptstadt und Gildenstädte

Es gibt prinzipiell zwei Arten von Städten innerhalb der Welten Evergores. In jeder Welt markiert eine Hauptstadt das Zentrum des Landes. Sie wird unabhängig von allen Charakteren und Gilden der Welten regiert und besitzt nur eine definierte Zahl an Gebäuden. Das Auktionshaus, die Akademie und der Marktplatz befinden sich auf Stufe V; die Taverne ist bis zur Stufe III ausgebaut und der Tempel, das Wachhaus und sämtliche Handwerksgebäude wurden nur auf Stufe I errichtet. Dafür bietet jedes Handwerksgebäude Platz für 250 Arbeiter und jede Dienstleistung hat 500 Arbeitsstellen. Die Löhne für Dienstleistungen betragen 50 Gold, eine Handwerksschicht kostet 25 Gold, die Gebühren für Akademie und Taverne sind maximal und im Auktionshaus betragen sie 50 Gold.


Im Gegensatz dazu können Gilden eigene Siedlungen gründen und für diese auch das Stadtrecht erwerben. Stadtbesitzer und ggf. deren Stadträte können dort alle Einstellungen selbst treffen und jegliche Gebäude bis zur Stufe V bauen.

Stadtinformationen

Meist wird an jedem Tor der Stadt oder Siedlung eine Tafel aufgestellt mit den grundlegenden Informationen darüber. Mancherorts wird diese Aufgabe auch von den Wachmännern oder anderen Medien übernommen. Hier findet man die grundlegenden Daten der Stadt, bzw. Siedlung.

Stadtrecht

Die Bezeichnung "Siedlung" oder "Stadt" weist auf die rechtliche Stellung innerhalb des Landes hin. Eine Siedlung kann von jeder Gilde gegründet werden, die mindestens 15 Mitgleider aufweisen kann, das Stadtrecht wird jedoch nur den größeren unter ihnen verliehen. Vorraussetzungen dafür sind eine bestimmte Anzahl von Gebäuden und Stadtbewohnern, sowie der kostenpflichtige Erwerb des Stadtrechtes in der Hauptstadt.

Nur den richtigen Städten ist es erlaubt, Gebäude der Kategorie Kultur & Wirtschaft auf die Stufen III bis V auszubauen.

Gebäudezahl

Jede Stadt besteht aus verschiedenen Gebäuden. Diese unterteilen sich auf die Kategorien Kultur & Wirtschaft, Förderungsgebäude, Verarbeitungsgebäude, und Produktionsgebäude. Während Erstere für den Alltag in der Stadt unerlässlich sind, werden die übrigen drei Kategorien lediglich für das Handwerk benötigt. In einer Übersichtstabelle sind zudem alle Handwerks-, sowie die essentiellen Kulturgebäude aufgelistet, gemeinsam mit den Kosten für deren Leistungen oder Arbeitsschichten und den für Besucher freien Arbeitsplätzen. Obwohl die Berufe Wachdienst und Konstruktion keinem einzelnen Gebäude zugeordnet werden, sind auch sie hier aufgelistet. Zu beachten ist, dass nur jene Handwerksgebäude angezeigt werden, die Besuchern Plätze bieten können. Die Gesamtzahl der Gebäude ist ebenfalls angegeben.

Stadtbewohner

Die Anzahl der Bewohner in einer Siedlung oder einer Stadt wird ebenfalls angegeben und berechnet sich aus den Mitgliedern der Stadtbesitzergilde, den Mitgliedern der Stadtratsgilden, die ihren Amtssitz in jener Stadt eingetragen haben, sowie all jenen Charakteren, die sich als Stadtbewohner eingeschrieben haben. Ist die Gilde eines Charakters in einer Stadt Stadtrat oder Besitzer, er trägt jedoch eine andere Heimatstadt ein, so wird er nur in letzterer gezählt.

Eine bestimmte Anzahl Stadtbewohner ist Vorraussetzung für das Stadtrecht, zudem ist sie indirekt ein Merkmal für die Größe, jedoch nicht zwingend für Aktivität innerhalb der Stadt.

Stadtbesitzer und Stadtrat

Die Gilde der Stadtbesitzer genießt sämtliche Rechte innerhalb der Stadt. Für sie sind alle Leistungen der Kulturgebäude, sowie die Schichten in den Handwerksgebäuden kostenfrei (ausgenommen sind die Mahlzeiten in der Taverne und Unterricht in der Akademie, für die man lediglich eine Ermäßigung bis zu den Mindestkosten bekommt; sowie die Kosten für Tempel, Heiler, Bankfach und Marktplatz), sie erhalten dafür aber auch keine Entlohnung für Schichten in der Kategorie Dienstleistung. Zudem haben sie Zugriff auf das Stadtlager und die Stadtkasse. Ihre Leiter können sämtliche Einstellungen der Stadt und ihre Darstellung verändern und andere Gilden zum Stadtrat erklären.


Die Rechte eines Stadtrates werden von den Stadtbesitzern geregelt. Sie können ebenso wie sie Zugriff auf die Stadteinstellungen (ausgenommen dem Einstellen von Stadträten) und das Stadtlager erhalten. In jedem Fall aber zahlen ihre Mitglieder ebenfalls keine Gebühren innerhalb der Stadt und sie erhalten keinen Lohn für Wachdienst und Konstruktion. Eine Stadt kann maximal 15 Stadträte haben.

aktive Charaktere

Wer sich in der Stadt ein wenig umschaut, wird auch automatisch sehen, welche anderen Charaktere zur Zeit aktiv innerhalb ihrer Mauern unterwegs sind.

Darstellung

Darüber hinaus kann jede Stadt diese Informationen nach Belieben durch eine Darstellung erweitern. Während einige Städte dort Nachrichten oder Bekanntmachungen aushängen, dichten Schriftsteller andernorts ausführliche Beschreibungen der Stadt und ihrer Umgebung.

Übersicht der Städte Evergores

Hier finden sich mehrere, leider noch nicht komplett vollständige, Auflistungen der Städte in den Welten Evergores.

Verzeichnis der Städte Ankradors

Verzeichnis der Städte Bandrakons

Verzeichnis der Städte Dunladans

Verzeichnis der Städte Endurias'