Siedlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Weiterleitung nach Städte#Siedlungen erstellt)
 
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Jeder [[Gildenleiter]] und jeder seiner [[Stellvertreter]] kann im [[Rathaus]] für 200.000 [[Gold]] eine Siedlung erschließen, sofern die [[Gilde]] mindestens 15 Mitglieder besitzt.. Diese kann dann frühestens nach 28 Tagen mit dem Erwerb des [[Stadtrecht]]s ab 15 [[Gebäude]]n zu einer [[Stadt]] ausgebaut werden, sofern die Besitzer[[gilde]] und die [[Stadtrat]]sgilden zusammen mindestens 40 Mitglieder aufweisen.
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#REDIRECT [[Städte#Siedlungen]]
 
 
Siedlungen können nur im Abstand von mindestens fünf Feldern zu anderen Siedlungen und Städten gebaut werden. Zur Hauptstadt ist ein Mindestabstand von acht Feldern notwendig. Dabei sollte beachtet werden, nicht das [[Jagdgebiet]] anderer [[Gilden]] zu bebauen oder durch die [[Sicherheitszone]]n der eigenen Siedlung einzuschränken.
 
 
 
Achtung: Da in der großen Bebauungsphase Dunladans noch geringere Mindestabstände galten, liegen die Siedlungen und Städte jetzt natürlich auch noch dichter beieinander.
 
 
 
Jede Siedlung gewährt ihrem Besitzer außerdem die Möglichkeit, bis zu fünfzehn Gilden in den [[Stadtrat]] einzuberufen.
 
[[Kategorie:Städte]]
 

Aktuelle Version vom 4. Januar 2020, 08:11 Uhr

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