Gildenleiter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Januar 2015, 17:31 Uhr
Der Gildenleiter ist das oberste Mitglied einer Gilde.
Er hat folgende Rechte und auch Pflichten:
- Bearbeitungsmöglichkeit der Gilden-Diplomatie
- Möglickeit Bewerbungen anzunehmen oder abzulehnen
- Editiermöglichkeit der Gilden-Darstellung
- Zugriff auf die Gildenkasse
- Administration des Gildenforums
- Zugriff auf den Forenbereich Gildenleiter-Treff
- Möglichkeit des Erstellens von Gilden-Neuigkeiten
- Mitgliederverwaltung
- Ernennung von Stellvertretenden Gildenleitern
- Abgabe des Gildenleiter-Postens und Auflösung der Gilde
- Zugriff auf den Bereich "Führung" im Gildenmenü, in dem die letzten Logins sowie der Status der Charaktere angezeigt wird
und, sofern eine Gildenstadt vorhanden ist:
- Verwaltung der Infrastruktur, Gebäudebau, Gebührenverwaltung
- Zugriff auf Stadtlager und Stadtkasse
- Bei eigenen Städten uneingeschränkt
- Als Stadtrat nur, wenn die Stadtbesitzer dies zuvor eingestellt haben
- Ernennen von Stadträten in eigenen Siedlungen und Städten