Stellvertretende Gildenleiter: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 14. Januar 2015, 12:20 Uhr

Charaktere die zum Stellvertretenden Gildenleiter befördert werden haben folgende neuen Rechte und auch Pflichten in der Gilde:

  • Bearbeitungsmöglichkeit der Gilden-Diplomatie
  • Möglichkeit, Bewerbungen anzunehmen oder abzulehnen
  • Editiermöglichkeit der Gilden-Darstellung
  • Zugriff auf die Gildenkasse
  • Administration des Gildenforums
  • Zugriff auf den Forenbereich Gildenleiter-Treff
  • Möglichkeit des Erstellens von Gilden-Neuigkeiten
  • Mitgliederverwaltung
  • Zugriff auf den Bereich "Führung" im Gildenmenü, in dem die letzten Logins sowie der Status der Charaktere angezeigt wird


und, sofern eine Gildenstadt vorhanden ist:


Es stellt dementsprechend einen großen Vertrauensbeweis dar, vom Gildenleiter zu seinem Stellvertreter ernannt zu werden.