Stellvertretende Gildenleiter: Unterschied zwischen den Versionen

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** Bei eigenen Städten uneingeschränkt
 
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** Als [[Stadtrat]] nur, wenn die Stadtbesitzer dies zuvor eingestellt haben
 
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* Ernennen von [[Stadträten]] in eigenen [[Siedlungen]] und [[Städten]]
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* Ernennen von [[Stadtrat|Stadträten]] in eigenen [[Siedlungen]] und [[Stadt|Städten]]
  
 
Es stellt dementsprechend einen großen Vertrauensbeweis dar, vom [[Gildenleiter]] zu seinem Stellvertreter ernannt zu werden.
 
Es stellt dementsprechend einen großen Vertrauensbeweis dar, vom [[Gildenleiter]] zu seinem Stellvertreter ernannt zu werden.

Version vom 27. Januar 2015, 19:04 Uhr

Charaktere die zum Stellvertretenden Gildenleiter befördert werden haben folgende neuen Rechte und auch Pflichten in der Gilde:

  • Bearbeitungsmöglichkeit der Gilden-Diplomatie
  • Möglichkeit, Bewerbungen anzunehmen oder abzulehnen
  • Editiermöglichkeit der Gilden-Darstellung
  • Zugriff auf die Gildenkasse
  • Administration des Gildenforums
  • Zugriff auf den Forenbereich Gildenleiter-Treff
  • Möglichkeit des Erstellens von Gilden-Neuigkeiten
  • Mitgliederverwaltung
  • Zugriff auf den Bereich "Führung" im Gildenmenü, in dem die letzten Logins sowie der Status der Charaktere angezeigt wird


und, sofern eine Gildenstadt vorhanden ist:

Es stellt dementsprechend einen großen Vertrauensbeweis dar, vom Gildenleiter zu seinem Stellvertreter ernannt zu werden.