Gildenleiter: Unterschied zwischen den Versionen

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und, sofern eine [[Gildenstadt]] vorhanden ist:
und, sofern eine [[Gildenstadt]] vorhanden ist:
* Verwaltung der [[Infrastruktur]], [[Gebäude]]bau, [[Gebühren]]verwaltung
* Verwaltung der [[Infrastruktur]], [[Gebäude]]bau, [[Gebühren]]verwaltung
* Vollzugriff auf [[Stadtlager]] und [[Stadtkasse]]
* Zugriff auf [[Stadtlager]] und [[Stadtkasse]]
** Bei eigenen Städten uneingeschränkt
** Als [[Stadtrat]] nur, wenn die Stadtbesitzer dies zuvor eingestellt haben
* Ernennen von Stadträten in eigenen [[Siedlung]]en und [[Stadt|Städten]]




[[Kategorie:Gilden]]
[[Kategorie:Gilden]]

Version vom 27. Januar 2015, 17:31 Uhr

Der Gildenleiter ist das oberste Mitglied einer Gilde.


Er hat folgende Rechte und auch Pflichten:


und, sofern eine Gildenstadt vorhanden ist: