Stellvertretende Gildenleiter: Unterschied zwischen den Versionen

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und, sofern eine [[Stadt|Gildenstadt]] vorhanden ist:
und, sofern eine [[Stadt|Gildenstadt]] vorhanden ist:
* Verwaltung der [[Infrastruktur]], [[Gebäude]]bau, [[Gebühren]]verwaltung
* Verwaltung der [[Infrastruktur]], [[Gebäude]]bau, [[Gebühren]]verwaltung
* Vollzugriff auf [[Stadtlager]] und [[Stadtkasse]]
* Zugriff auf [[Stadtlager]] und [[Stadtkasse]]
 
** Bei eigenen Städten uneingeschränkt
** Als [[Stadtrat]] nur, wenn die Stadtbesitzer dies zuvor eingestellt haben
* Ernennen von [[Stadträten]] in eigenen [[Siedlungen]] und [[Städten]]


Es stellt dementsprechend einen großen Vertrauensbeweis dar, vom [[Gildenleiter]] zu seinem Stellvertreter ernannt zu werden.
Es stellt dementsprechend einen großen Vertrauensbeweis dar, vom [[Gildenleiter]] zu seinem Stellvertreter ernannt zu werden.

Version vom 27. Januar 2015, 18:27 Uhr

Charaktere die zum Stellvertretenden Gildenleiter befördert werden haben folgende neuen Rechte und auch Pflichten in der Gilde:

  • Bearbeitungsmöglichkeit der Gilden-Diplomatie
  • Möglichkeit, Bewerbungen anzunehmen oder abzulehnen
  • Editiermöglichkeit der Gilden-Darstellung
  • Zugriff auf die Gildenkasse
  • Administration des Gildenforums
  • Zugriff auf den Forenbereich Gildenleiter-Treff
  • Möglichkeit des Erstellens von Gilden-Neuigkeiten
  • Mitgliederverwaltung
  • Zugriff auf den Bereich "Führung" im Gildenmenü, in dem die letzten Logins sowie der Status der Charaktere angezeigt wird


und, sofern eine Gildenstadt vorhanden ist:

Es stellt dementsprechend einen großen Vertrauensbeweis dar, vom Gildenleiter zu seinem Stellvertreter ernannt zu werden.