Siedlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Jede Siedlung gewährt ihrem Besitzer außerdem die Möglichkeit, bis zu fünfzehn Gilden in den [[Stadtrat]] einzuberufen.
 
Jede Siedlung gewährt ihrem Besitzer außerdem die Möglichkeit, bis zu fünfzehn Gilden in den [[Stadtrat]] einzuberufen.
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Version vom 16. Februar 2019, 10:20 Uhr

Jeder Gildenleiter und jeder seiner Stellvertreter kann im Rathaus für 200.000 Gold eine Siedlung erschließen, sofern die Gilde mindestens 15 Mitglieder besitzt.. Diese kann dann frühestens nach 28 Tagen mit dem Erwerb des Stadtrechts ab 15 Gebäuden zu einer Stadt ausgebaut werden, sofern die Besitzergilde und die Stadtratsgilden zusammen mindestens 40 Mitglieder aufweisen.

Siedlungen können nur im Abstand von mindestens fünf Feldern zu anderen Siedlungen und Städten gebaut werden. Zur Hauptstadt ist ein Mindestabstand von acht Feldern notwendig. Dabei sollte beachtet werden, nicht das Jagdgebiet anderer Gilden zu bebauen oder durch die Sicherheitszonen der eigenen Siedlung einzuschränken.

Achtung: Da in der großen Bebauungsphase Dunladans noch geringere Mindestabstände galten, liegen die Siedlungen und Städte jetzt natürlich auch noch dichter beieinander.

Jede Siedlung gewährt ihrem Besitzer außerdem die Möglichkeit, bis zu fünfzehn Gilden in den Stadtrat einzuberufen.